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Das Problem der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz im Lichte der wachsenden Bedeutung der IFRS
Cód:
491_9783640113958
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit über 100 Jahren gilt in Deutschland der Grundsatz der Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Rechnungslegung für die steuerliche Rechnungslegung. Die Zukunftsfähigkeit dieser Maßgeblichkeit steht aber seit genauso vielen Jahren im Mittelpunkt der Diskussionen.Die „Globalisierung (...) bietet der Welt heute viel mehr Chancen. Die zusammenwachsenden Finanzmärkte machen deutlich, dass einzelne nationale Rech¬nungslegungssysteme nicht aufrecht zu erhalten sind bzw. die Chancen genutzt werden müssen, sich den Ansprüchen der globalisierten Welt anzupassen.Die Europäische Union entschied sich dafür die Internationale Financial Reporting Standards (IFRS, vormals International Accounting Standards, IAS) als Ma߬stab für die externe Rechnungslegung zu nutzen. Das Ziel ist die Harmonisierung der Rechnungslegungssysteme für kapitalmarktorientierte Unternehmen innerhalb der Europäischen Union gewesen. Die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse und die Vereinfachung der grenzüberschreitenden Rechnungslegung sollte für europäische Unternehmen hergestellt werden.In Deutschland ist das Handelsgesetzbuch maßgebend für die externe Rechnungslegung, aber erkennbar ist der zunehmende Einfluss der internationalen Bilanzierungsstandards. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften aus der Europäischen Union müssen bereits einen konsolidierten Abschluss aufgrund des § 315 a HGB nach IFRS erstellen. Die veröffentlichten Eckpunkte zum geplanten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) zeigen die kommenden Schritte der Internationalisierung der handelsrechtlichen Rechnungslegung.Die Konsequenzen für die Steuerbilanz sind unklar. Die Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 EStG) bindet die Steuerbilanz
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