Am 1. Juni 2005 endete die zwölfjährige Übergangsfrist für die Neuregelung der Entsorgung von Siedlungsabfällen. Seitdem ist eine Deponierung der Abfälle nur noch nach thermischer oder mechanisch-biologischer Vorbehandlung erlaubt. Bis zum Jahr 2020 soll ein vollständiger Verzicht auf Abfalldeponierung erreicht werden.
Am 1. Juni 2005 endete die zwölfjährige Übergangsfrist für die Neuregelung der Entsorgung von Siedlungsabfällen. Seitdem ist eine Deponierung der Abfälle nur noch nach thermischer oder mechanisch-biologischer Vorbehandlung erlaubt. Bis zum Jahr 2020 soll ein vollständiger Verzicht auf Abfalldeponierung erreicht werden.