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Die Rechtsstellung des Versicherungsagenten und des Versicherungsmaklers und die EG-Vermittlerrichtlinie
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13 Punkte, Universität des Saarlandes, Veranstaltung: Seminar für Versicherungsrecht, 31 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Versicherungswirtschaft (VW) als Oberbegriff umfasst sowohl die private VW als auch die Sozialversicherung. Hier soll nachstehend nur die private VW betrachtet werden. Im Jahr 2003 hatten die bundesdeutschen Erstversicherer Beitragseinnahmen von 148,2 Milliarden Euro. Sie beschäftigen 244.300 Arbeitnehmer. Weiterhin waren ca. 410.000 Vermittler als Gewebetreibende für die VW tätig, davon 400.000 als gebundene Vermittler. Darin sind ca. 320.000 nebenberufliche Vermittler enthalten. Von den 90.000 hauptberuflich als Gewerbetreibende tätigen Vermittlern sind 10.000 ungebundene Vermittler, also Versicherungsmakler. Allerdings sind in dieser Zahl auch Strukturvertriebe enthalten, deren Mitarbeiterzahl nicht bekannt ist. Die 677 Versicherungsunternehmen (VU) verwalteten Kapitalanlangen in Höhe von 980,989 Milliarden Euro. Die Versicherungsdurchdringung (Bruttobeiträge der Erstversicherer in Relation zum Bruttoinlandsprodukt) stieg wiederum auf nunmehr 7,2%. Die Privathaushalte zahlten 11,12% ihres verfügbaren Einkommens für Versicherungen. Damit nimmt die VW in der Volkswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland eine bedeutende Rolle ein.
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