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Differenzierungsklauseln in Tarifverträgen
Cód:
491_9783638671958
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,5, Universität Hamburg (Fakultät Wirtschafts- und Soazialwissenschaften), 33 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Überzeugte Mitglieder sind das Rückrat einer intakten Gewerkschaftsarbeit. Nur mit ihnen können Strategien für zukünftige Auseinandersetzungen geplant und letztendlich umgesetzt werden. Die hierfür notwendige Finanzierung kann jedoch einzig und allein durch eine möglichst hohe Zahl an vollbeitragszahlenden Mitgliedern gesichert werden. In diesem Zusammenhang wird aktuell die nicht zu übersehende Tatsache ausgiebig diskutiert, dass auch nichtorganisierte Arbeitnehmer - die so genannten Außenseiter - tarifliche Leistungen erhalten, an deren Erringung sie finanziell nicht beteiligt waren. Zwar gelten Tarifverträge grundsätzlich nur zwischen den beidseitig Tarifgebundenen, nämlich zwischen dem Arbeitgeber, der Mitglied der tarifschließenden Arbeitgeberkoalition bzw. firmentarifvertraglich gebundenen ist, und den in der tarifschließenden Gewerkschaft organisierten Arbeitnehmern. In der Praxis werden jedoch durch arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln auch mit den Außenseitern die jeweiligen tarifvertraglichen Leistungen vereinbart. Hierdurch wird Außenseitern der materielle Anreiz genommen, der tarifschließenden Gewerkschaft beizutreten. Diesbezüglich wird derzeit eine Frage öffentlich und innergewerkschaftlich kontrovers erörtert: Wie können Tarifverträge so gestaltet werden, dass Gewerkschaftsmitglieder durch Bonusleistungen besser gestellt werden als Nichtorganisierte? Über diesen Weg soll ein Beitritt zur Gewerkschaft für Nichtorganisierte interessanter gemacht und die Organisierten für die solidarische Aufbringung des Gewerkschaftsbeitrags entschädigt werden. Diese Idee ist nicht neu. Es wurde zwischen Organisierten und Nichtorganisierten differenziert. In den 1960er Jahren entbrannte in der Bundesrepublik eine lebhafte Diskussion um die jurist
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