Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Internationale Rechnungslegung, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der Auffassung der IASB ist die Zielsetzung eines Abschlusses nach IAS/IFRS die Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über die Cashflows eines Unternehmens, für einen weiten Adressatenkreis . Dies geht aus dem Rahmenkonzept (F. 12) als auch aus IAS 1 (IAS 1.7) hervor. Als primären Adressatenkreis nennt das Framework (F.10) die Investoren. Man kann den Begriff „investor mit Kapitalgeber (Eigen- und Fremdkapitalgeber) gleichsetzen . Daraus folgt, dass die alleinige Zwecksetzung der Rechnungslegung nach IAS/IFRS Schutz der Kapitalgeber durch Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen ist . Auch das andere sehr relevante internationale Rechnungslegungssystem US-GAAP verfolgt das Ziel der Informationsvermittlung. Im Gegensatz hierzu will ein HGB-Abschluss einen Beitrag zum Kapitalgeberschutz leisten, indem es einen Gewinn zur Zahlungsbemessung bzw. Ausschüttungsbemessung ermittelt. Auf der einen Seite steht Informationsvermittlung und auf der anderen Seite Zahlungsbemessung als Ziel. Jedes Rechnungslegungssystem benötigt Rechnungslegungsgrundsätze deren Auslegungen die Erreichung der genannten Ziele ermöglichen. Trotz der unterschiedlichen Zielsetzung kommt das Realisationsprinzip in den hier erwähnten Rechnungslegungswerken zur Anwendung, wenn auch mit unterschiedlicher Gewichtung. Es stellt sich also die Frage inwieweit die Auslegungen bzw. die Anforderungen, welche dieser Grundsatz stellt für die Erreichung der jeweiligen Ziele geeignet sind. In dieser Arbeit soll sich unser Augenmerk auf die IAS/IFRS richten. Wie eng oder wie weit ist das Realisationsprinzip hier ausgelegt und wie sollte es sein? Es soll versucht werden die grundlegenden Anforderungen eines Realisationsprinzips abzuleiten,
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