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Normentheorie, Strafrechtsdogmatik und der Tatbestand des § 142 StGB
Cód:
491_9783640752195
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 16 Punkte, Universität Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: „[...]Noch nie zuvor in der Geschichte des Tatbestandes der Unfallflucht hatteder Unfallbeteiligte so viele und so umfangreiche Pflichten zu erfüllen und einso großes Strafbarkeitsrisiko zu tragen. Auch die Diskrepanz zwischen dem Gesetzeswortlautund den unterdessen entwickelte Anwendungsregeln war nach altemRecht kaum größer; fast schon ist es schon soweit, daß sich auf einen Verbotsirrtumberufen kann, wer geltend macht, das Gesetz besonders gründlichgelesen zu haben.[...]1Bewußt bildet diese sicher pointierte Bilanz eines Münchner Strafrechtlehrers aus demJahre 1982 den Ausgangspunkt aller weiteren Überlegungen, da sie trotz zeitlicher Distanznichts an Aktualität eingebüßt hat. Vielmehr ist sie treffend und richtungsweisendfür Charakter und Schwerpunkt der Diskussion um den Tatbestand, gleichsam in ihremKern auch für den Gegenstand dieser Arbeit, kritisiert sie doch die Unverständlichkeitdes § 142 StGB vorgeschalteten Normbefehls.Selten nämlich hat ein Tatbestand in seiner wissenschaftlichen Rezeption ausdruckreichereBetitelung erfahren als der des § 142 StGB seit seiner Reform durch das 13. Strafrechtsänderungsgesetzim Jahre 1975. Beklagte man zuerst die Rätselhaftigkeit des Delikts2,bemühte man später den mythologischen Vergleich mit einer lernäischen Hydra.3Zutreffend erscheint dieser bildhafte Vergleich insofern, als § 142 StGB Gefahr läuft,der Lösung eines Problems weitere neue folgen zu lassen. Einen negativen Höhepunkterreichte die Diskussion um § 142 StGB, als die Vorgehensweise bei der Konzeptiondes Tatbestandes als Krebsschaden des Verkehrsstrafrechts bezeichnet wurde.
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